| Die formalen Vertragsgrundlagen sind die Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) oder der Werkvertrag. | |
| Die Erlaubis zur gewerbsmäßigen ANÜ ist seit 1998 von der Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen erteilt. | |
| Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) | |
| Diese Vertragsform ermöglicht den Einsatz von Mitarbeitern im Haus des Auftraggebers. Wesentlicher Vorteil dieser Zusammenarbeit ist die einfache Integration des Mitarbeiters in die notwendigen Arbeitsabläufe oder Projektteams. Die Anweisungen erfolgen im direkten Dialog. Unsere Mitarbeiter können zeitlich unbegrenzt bei ihnen eingesetzt werden. | |
| Werkvertrag | |
| Auf der Basis von Werkverträgen übernimmt IBFK eigenverantwortlich Engineeringaufgaben. In räumlicher Nähe oder in Räumen unserer Auftraggeber organisiert IBFK das technische Equipment und stellt das Projektteam nach den Auftragsanforderungen, gemeinsam mit dem Auftraggeber, zusammen. | |